Kommunale Abstimmungen 27. September

von Redaktion Ortsgruppe Bülach

Die Mitglieder der EVP Bülach haben sich mehrheitlich gegen die Auflösung der Sekundarschulgemeinde ausgesprochen und für die Abstimmung vom 27. September die NEIN-Parole beschlossen. Die drei weiteren kommunalen Vorlagen, die Beiträge ans Stadtblatt, die Totalrevision der Gemeindeordnung und die Umwandlung der Heilpädagogische Schule in eine Interkommunale Anstalt, empfiehlt die EVP Bülach zur Annahme.

Nach Einreichung der Einzelinitiative für die Auflösung der Sekundarschulgemeinde hat die EVP die Chancen und Risiken des Vorstosses einer ersten Einschätzung unterzogen. Die Beurteilung fiel unterschiedlich aus, einig war man sich dagegen, dass der Zeitpunkt ungünstig, und eine Einzelinitiative, mit dem Korsett von zwei innerhalb von kurzen Fristen durchzuführenden Abstimmungen, ungeeignet sei. Auf Grund der grossen Bedeutung wurde beschlossen, die Parole an einer Mitgliederversammlung zu fassen.
An der Mitgliederversammlung begründete die ablehnende Mehrheit ihre Haltung vor allem mit der allgemeinen Zufriedenheit mit der bisherigen Organisationsform. Die heutige Oberstufenschulpflege ist effizient, Entscheidungswege sind kurz und die Stimmberechtigten aller Kreisgemeinden können direkt Einfluss nehmen an den Kreisversammlungen. Die Einzelinitiative bringt neben einer grossen Unruhe vor allem viel negative Emotionen hervor und die Verunsicherung in den Kreisgemeinden ist gross nebst einer möglichen Rechtsunsicherheit. Die Annahme der Initiative würde auf Seiten der Oberstufenschulpflege viel Ressourcen absorbieren sowie den wichtigen Prozess der Schulraumplanung für fast zwei Jahre blockieren.
Die befürwortende Minderheit war dagegen der Ansicht, dass die Vorteile einer Entflechtung der parallelen Strukturen es wert seien, eine Änderung der Rechtsform zu prüfen. Die in der aktuellen Diskussion von Befürwortern und Gegnern angeführten Annahmen könnten nur mit einer vertieften Abklärung, wie sie im Rahmen der Ausarbeitung einer Umsetzungsvorlage möglich ist, überprüft werden.

Die EVP beurteilt das Stadtblatt Bülach, so wie es seit September 2018 erschienen ist, als wertvollen Beitrag zur Information der Bülacher Bevölkerung. Durch die Zustellung in alle Bülemer Haushalte schliesst es eine wichtige Lücke und bewährt sich ganz besonders für Nachrichten «vo Büli für Büli». Diese Vorteile sind mehr wert als die beschlossenen Beiträge und nicht günstiger zu haben.

Die totalrevidierte Gemeindeordnung entspricht nicht in allen Punkten den Vorstellungen der EVP. Hervorzuheben ist besonders die leider nicht wiederhergestellte Kaufkraft des Stadtrats für Land und Immobilien. Der vorliegende Vorschlag wurde aber in einem gut durchgeführten und breit abgestützten Prozess zusammen erarbeitet und ausgehandelt. Darum soll er jetzt so eingeführt werden – anschliessend können Verbesserungsvorschläge wieder separat diskutiert werden.

Schliesslich unterstützt die EVP Bülach die Umwandlung der Heilpädagogische Schule in eine Interkommunale Anstalt. Mit dem vom Kanton vorgegebenen Wegfall von direkten Investitionen durch die Gemeinden können die Strukturen ohne grossen Einfluss auf die direktdemokratischen Rechte verschlankt werden.

 

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